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Tipps und Informationen zum Prüfungsrecht
Willkommen
Jeder durchläuft in seinem Leben mindestens einmal eine Prüfung. Häufig entscheidet diese über die gesamte berufliche Zukunft des Prüflings.
Eine Prüfung stellt dabei für jeden Prüfling meist eine besondere Ausnahmesituation dar. Nicht nur, dass der Prüfling dabei den Anforderungen des Prüfungsstoffes gerecht werden muss, gilt es daneben viele rechtliche, insbesondere formelle Dinge zu beachten.
Diese Seite soll einen kleinen Überblick über das umfangreiche Gebiet des Prüfungsrechts liefern und eine erster kleine Hilfestellung für den Fall, dass es doch ein mal "schiefgegangen ist," geben. Eine durchgefallene Prüfung muss keineswegs das endgültige "Aus" bedeuten.
Einen Anspruch auf Vollständigkeit kann und will sie dabei nicht erheben, insbesondere kann sie eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzten.
Tipps zum Prüfungsverfahren
I. Vor der Prüfung
Besorgen Sie sich Ihre Prüfungsordnung. Diese ist wichtig für den gesamten Studien- und Prüfungsablauf.
II. In der Prüfung
Rügen Sie während der Prüfung auftretende Missstände gleich welcher Art immer, sofort gegenüber dem Aufsichtspersonal oder der Prüfungskommission rügen.
III. Nach der Prüfung
Nach der Prüfung sollten Sie sich zunächst einmal freuen, dass es für's Erste geschafft ist und das Ergebnis abwarten. Sie sollten sich aber gerade nicht zurücklehnen und Abwarten, wenn Ihnen nach der Prüfung bekannt wird, dass Sie nicht voll leistungsfähig waren.
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